Darf ein P8GR bei Urlaub oder temporärer Abwesenheit an andere Kameradinnen / Kameraden weitergegeben werden?

Nein, da der P8GR und die BOS-Karte sowie die Homestation jedem Mitglied persönlich zugeordnet sind, daher muss jede Rückgabe, Neuausgabe oder temporäre Überlassung durch den Digitalfunkbeauftragten dokumentiert und im System geändert werden. Die BOS-Karte wird über den Digitalfunkbeauftragten dem jeweiligen Endanwender (Vor- und Nachname des Kameraden) zugeordnet. Der Servicepoint des Kreises hat die Option die BOS-Karte aus der Ferne zu sperren, dann ist das weitergegebene oder auch verlorene Gerät unbrauchbar. Dies wird zum Beispiel nach einer Verlustmeldung umgehend durchgeführt.