Die BOS- Sicherheitskarte

Ein wesentlicher Vorzug des Digitalfunks BOS basierend auf dem TETRA-Standard ist dessen Abhörsicherheit.

Der TETRA-Standard beinhaltet als Sicherheitsfunktion bereits eine Luftschnittstellenverschlüsselung. Diese schützt den Übertragungsabschnitt zwischen mobilem Endgerät und Basisstation, gewährleistet jedoch keinen Schutz für die dahinter liegende Netzinfrastruktur. Aus diesem Grund wird der Funkverkehr beim Digitalfunk BOS darüber hinaus durch den Einsatz einer sogenannten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wirksam geschützt.

Unabhängig von sämtlichen genutzten Übertragungswegen wird mit der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sichergestellt, dass der Informationsaustausch zwischen den Kommunikationspartnern im Digitalfunk BOS von Endgerät zu Endgerät verschlüsselt stattfindet.

Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird mittels der BOS-Sicherheitskarte des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umgesetzt. Auf den BOS-Sicherheitskarten sind unter anderem die Netzzugangsberechtigung und auch die Teilnehmeradresse abgelegt.

Die BOS-Sicherheitskarten werden in den Autorisierten Stellen der Länder beantragt. Die Autorisierten Stellen vergeben daraufhin die Teilnehmeradressen und leiten die Anträge mit den zugeteilten Adressen an uns weiter. Hier werden die Adressen nochmals geprüft und freigegeben. Anschließend wird das BSI mit der Erstellung der Karten beauftragt.

Die BOS-Karten dienen zur Identifikation des Teilnehmers im Netz und erlauben die Ver- und Entschlüsselung der Übertragung. Eine BOS Karte, sieht aus wie eine herkömmliche SIM Karte die man aus Mobiltelefonen kennt. Diese Karte befindet sich in jedem digitalen Funkgerät, also HRT, MRT, FRT sowie in den P8GR. Das Entfernen dieser Karten darf nur durch den Digitalfunkbeauftragten durchgeführt werden. Der Verlust oder Diebstahl eines Digitalfunkgerätes und/der P8GR muss sofort dem Sachgebiet IuK gemeldet werden!