Es hat gebrannt, was nun?

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In Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus hat es gebrannt – der Brand konnte gelöscht werden, aber viele Fragen bleiben.

Ihre Feuerwehr möchte Ihnen mit diesem Informationsblatt helfen, die unmittelbar anstehenden Probleme zu lösen.

Allgemeine Hinweise:

Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schadstoffe. Die meisten dieser Schadstoffe sind gasförmig und können durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen entfernt werden. Einige Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikel gebunden und haben sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln, Spielzeug usw. abgelagert. Diese Schadstoffe können für Sie dann gefährlich werden, wenn sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen (Einatmen von Rußpartikeln, Verschlucken von Rußpartikeln bei der Nahrungsaufnahme usw.).

In abgekühltem Zustand sind Schadstoffe und Ruß nicht mehr frei schwebend in der Raumluft vorhanden. Deshalb sind erfahrungsgemäß diese gebundenen, brandbedingten Schadstoffe nur dort nachzuweisen, wo auch abgelagerte Brandverschmutzungen (Ruß) sichtbar sind.

War Ihre Wohnung nicht vom Feuer betroffen, nur leicht verraucht und sind keine Rußteilchen wahrzunehmen, können Sie sich dort nach sorgfältiger Durchlüftung wieder aufhalten.

War Ihre Wohnung vom Feuer, Ruß oder starker Verrauchung betroffen, sollten Sie zunächst unbedingt nachfolgende Informationen beachten:

Unsere konkreten Tipps:

1. Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume erst, wenn sie erkaltet und durchgelüftet sind. Halten Sie, bevor Sie in Ihre Wohnung gehen, Rücksprache mit der Feuerwehr und der Polizei. Halten Sie sich zunächst nur so lange wie unbedingt erforderlich in den betroffenen Räumen auf und vermeiden Sie eine Verschleppung von Ruß, Asche oder Brandrückständen in saubere Bereiche.

2. Bis zur endgültigen Reinigung wird in der Regel ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten.

3. Benachrichtigen Sie sofort Ihren Vermieter und Hauseigentümer!

4. Informieren Sie Ihre Versicherung! Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung! Als Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung setzen Sie sich auch mit Ihrer Gebäudeversicherung in Verbindung, falls Sie entsprechend versichert sind! Sprechen Sie, zum Schutz vor finanziellen Nachteilen, mögliche Sanierungsmaßnahmen bzw. die Beseitigung von Hausrat mit der jeweiligen Versicherung ab!

5. Ist Ihre Wohnung stark durch den Brand, durch Ruß oder Rauch betroffen oder fühlen Sie sich nach dem Schadenereignis in Ihrer Wohnung unsicher, sollte Sie sich für die kommende Nacht nach Möglichkeit eine Unterkunft bei Verwandten oder Freunden suchen! Sollten sich bei der Suche nach einer Unterkunft Probleme ergeben, so wenden Sie sich bitte an Ihre Feuerwehr oder Stadtverwaltung.

6. Nehmen Sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus Ihrer Wohnung mit! Denken Sie an wichtige Medikamente. Vermeiden Sie die Verschleppung von Ruß.

7. Benötigen Sie Kleidung, Gegenstände oder sogar Kinderspielzeug aus Ihrer Wohnung, so dürfen diese Sachen nicht mit Ruß behaftet sein! Unbedingt benötigte Dinge sollten Sie vor dem Gebrauch gründlich reinigen! Kriterium für den Reinigungserfolg ist die Entfernung sichtbarer Rußspuren.

8. Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur relativ kleine Mengen verbrannt sind (z.B. Papierkorbbrand, Kochstellenbrand sonstige Brände mit geringfügiger Brandverschmutzung) können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe, Haushaltsreiniger) durchgeführt werden. Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten können unter Einhaltung der nachstehend empfohlenen Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Wie bei den Erstmaßnahmen ist auch hier darauf zu achten, dass keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden.

Die nachfolgend aufgeführten Schutzvorkehrungen sind von Fachfirmen einzuhalten, sollten aber auch von Brandgeschädigten, die selbst Reinigungs- und Sanierungsarbeiten durchführen wollen, zu ihrem eigenen Schutz beachtet werden:

Einmal-Anzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff
für Staubarbeiten Atemschutz (filtrierende Halbmaske der Schutzgruppe P3)
Schutzhandschuhe aus Leder-Textilkombination für Trockenarbeiten
Gummihandschuhe für Nassarbeiten
Handschuhe und Einmal-Anzüge verbleiben im Schadenbereich und können mehrfach verwendet werden, wenn ihr Zustand dies zulässt. Filtrierende Halbmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Hauptkontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmittel und Wasser zu reinigen. Nach Verlassen des Schadenbereichs ist eine gründliche Körperreinigung (Duschen) vorzunehmen.

9. Nahrungsmittel, die nicht in fest verschlossenen Behältnissen aufbewahrt wurden oder mit Rauch oder Wärme in Kontakt gekommen sind, sollten Sie nicht mehr verwenden! Dies gilt gleichermaßen für Medikamente.

10. Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt.

11. Sollte die Brandstelle durch die Polizei beschlagnahmt worden sein, ist bis zur Freigabe jeglicher Zutritt untersagt!

Wenn Sie weitere Fragen haben, setzen Sie sich mit uns – Ihrer Feuerwehr – oder der Stadtverwaltung in Verbindung. Dort können Sie sich Informationen für Ihr weiteres Vorgehen einholen.

 

Flyer der Feuerwehren der Stadt Hirschhorn zum Download